Arbeitsbereiche

Wir sind in allen klassischen Rechtsgebieten tätig

Medizinrecht

  • Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern und Fehlern bei der Erfüllung von sogenannten Aufklärungspflichten,
  • Beratung von Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Erstellung von Aufklärungsbögen und bei der Umsetzung von Vorschriften im Bereich des Gesundheitswesens,
  • Beratung und Vertretung von Ärzten und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe vor den Organen ihrer Kammern und in Straf- und Zivilverfahren,
  • Beratung und Vertretung von Patienten in allen Verfahren zum Schutz der Patientenrechte.
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